Vertragsarztrecht
Unsere Tätigkeit im Bereich des Vertragsarztrechtes umfasst sämtliche Rechtsfragen von Ärztinnen und Ärzten, unabhängig davon, ob sie sich in der Phase der Praxisgründung oder Übernahme einer Praxis befinden, bereits niedergelassen oder ermächtigt sind.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind dabei:
- Honorarbescheide
- Regelleistungsvolumina/qualifikationsgebundene Zusatzvolumina
- Plausibilitätsprüfungen
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen/Regresse
- Zulassung/Ermächtigung
- Anstellung, Jobsharing
- Vertragsgestaltung, insbesondere für
Gemeinschaftspraxen/Berufsausübungsgemeinschaften
Praxisgemeinschaften - Disziplinarverfahren
- Berufsrecht
- Strafrecht
Regelmäßig nehmen wir gemeinsam mit unseren Mandanten an den Sitzungen der Prüfgremien oder sonstigen Ausschüssen teil.
Im Bereich von Strafverfahren arbeiten wir mit Fachanwälten für Strafrecht zusammen.